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Rechtsanwalt für Zivil-, Verkehrs- und Strafrecht

Willkommen bei Rechtsanwalt Engelmann

Seit 1999 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Die Kanzlei in Berlin habe ich Anfang 2001 neu gegründet. Zugelassen bin ich beim Landgericht Berlin. Damit darf ich deutschlandweit vor allen Amtsgerichten (mit Familiengericht), Landgerichten und Oberlandesgerichten auftreten.

Den Schwerpunkt meiner Arbeit bildet das Zivilrecht (insbesondere Mietrecht, Kauf und Schadensersatz), Verkehrszivilrecht (Autounfälle und dergleichen), Strafrecht.

Meine Interessenschwerpunkte sind das Familienrecht und das Erbrecht.

Darüber hinaus bin ich natürlich auch bereit, Sie in anderen Rechtsgebieten zu vertreten. In der Praxis zeigt sich oft, dass die einzelnen Rechtsgebiete nicht klar zu trennen sind.

Gerd Engelmann


Termine nach Vereinbarung – Rufen Sie an: 030 77059991

Grafik Rechtsanwaltskanzlei Gerd Engelmann

Rechtsgebiete

Zivilrecht

Rücktritt vom Vertrag:

Viele Menschen glauben, dass es ein Recht gibt, geschlossene Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen zu können. Allgemein – und vor allem auch bei Käufen im Geschäft – gibt es ein derartiges Recht nicht. Gleichwohl räumen viele Verkäufer aus Kulanz ihren Kunden das Recht ein, die gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Zeit umtauschen zu können. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften, wenn ein Vertreter ungefragt vor Ihrer Tür steht und Ihnen Waren anbietet, Sie auf Freizeitveranstaltungen Käufe tätigen oder über Telefon bzw. Internet Waren einkaufen. Dieses hat seinen Grund darin: Im Geschäft können Sie die Ware ausgiebig prüfen, bei Geschäften, die Sie von zu Hause über Telefon oder Internet tätigen, haben Sie diese Prüfungsmöglichkeit nicht.

Strafrecht/Jugendstrafrecht

Sollten die Polizei oder die Staatsanwaltschaft in einer Sache gegen Sie ermitteln, so ist es höchste Zeit, zu einem Anwalt zu gehen. Die anwaltliche Haupttätigkeit ist nicht nur die Vertretung des Angeklagten im Prozess.

Der Anwalt kann im Vorfeld wesentlich mehr in das Verfahren eingreifen, als im Prozess selbst. Wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt, kann das Verfahren bereits eingestellt werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ist dies nicht möglich, kann der Rechtsanwalt beantragen, dass vom Gericht nicht geladene Personen als Zeugen vernommen werden. Im Vorfeld kann aber auch beantragt werden, dass die Klage der Staatsanwaltschaft nicht zur Verhandlung zugelassen wird, wenn die Anklageschrift Mängel aufweist.

Wird der Anwalt aber erst eingeschaltet, wenn bereits in drei Tagen die Hauptverhandlung stattfindet, so kann auf all die Mittel nicht oder nur sehr beschränkt zurückgegriffen werden. Deshalb lieber gleich zum Anwalt.

Verkehrszivilrecht

Haben Sie einen Verkehrsunfall?

Trifft Sie an dem Unfall kein Verschulden, so bezahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung meine Gebühren, wenn die gegnerische Versicherung Ihren gesamten Schaden ersetzt oder wenn die Versicherung wenigstens einen großen Teil davon bezahlt und Sie damit einverstanden sind.

Darüber hinaus bin ich natürlich auch bereit, Sie in anderen Rechtsgebieten zu vertreten. In der Praxis zeigt sich oft, dass die einzelnen Rechtsgebiete nicht klar zu trennen sind.

Rechtsanwalt Engelmann

Teilestraße 24

12099 Berlin

Tel.: 030 77059991

E-Mail: ra.gerd.engelmann@t-online.de